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Neue Barrierefreiheitspflicht schafft Unsicherheit, Betriebsführung verlangt Risikokompetenz, Haftungsdruck in Apotheken steigt

Warum gesetzliche Anforderungen konkret zur Versicherungspflicht werden, welche Gefahren Betreiber unterschätzen und wie eine branchenspezifische Absicherung schützt

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 zwingt Apotheken, ihre digitalen Angebote grundlegend neu zu bewerten. Was bisher als ethisches Ziel galt, wird nun zur einklagbaren Verpflichtung – mit weitreichenden Folgen für Haftung, Betriebsführung und Versicherungsschutz. Denn wer seine Systeme nicht rechtzeitig anpasst, riskiert nicht nur Abmahnungen oder Bußgelder, sondern auch eine relevante Schutzlücke in der Berufshaftpflichtversicherung. Betreiberverantwortung, Sorgfaltspflichten und technische Umsetzung verschmelzen dabei zu einem neuen Haftungskomplex, der nicht mehr ignoriert werden kann. Aporisk analysiert die zentralen Risikofelder und gibt Hinweise, warum eine branchenspezifisch angepasste Absicherung gerade jetzt unverzichtbar wird.

Neue gesetzliche Anforderungen zwingen Apotheken zum Umdenken: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum 28. Juni 2025 müssen sämtliche digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Diese Neuregelung schafft für viele Apothekenbetriebe nicht nur technischen, sondern vor allem haftungsrechtlichen Klärungsbedarf. Denn ob Website, digitale Terminvereinbarung oder App-basierte Botendienste – überall dort, wo gesetzlich verankerte Anforderungen nicht erfüllt werden, entsteht ein unmittelbares Betriebsrisiko, das sich im Schadensfall versicherungsrelevant auswirken kann. Vor allem bei Versäumnissen im Rahmen barrierefreier Kommunikation oder Zugänglichkeit gegenüber Menschen mit Behinderung kann im Streitfall von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden – ein Kriterium, das viele Standardversicherungen vom Schutz ausschließt.

Aus Sicht des versicherungsrechtlichen Risikomanagements ist zu berücksichtigen, dass sich gesetzgeberisch definierte Betreiberpflichten unmittelbar in die Auslegung betrieblicher Sorgfaltspflichten übersetzen. Das heißt konkret: Wer seine Systeme nicht nachrüstet, obwohl die Rechtslage dies verlangt, handelt nicht nur pflichtwidrig, sondern gegebenenfalls auch haftungserhöhend. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche von Dritten als auch potenzielle Leistungsbegrenzungen durch Versicherer. Aporisk weist daher auf die Bedeutung einer branchenspezifischen Berufshaftpflichtversicherung mit hoher Grund- und Sublimitabdeckung hin. Der Markt ist in Bewegung, der Regulierungsdruck nimmt zu, und die Abgrenzung zwischen formalen Defiziten und haftungsrelevanten Pflichtverletzungen wird immer schmaler.

Für Apotheken, die digitale Angebote betreiben, ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es reicht nicht, auf Dienstleister oder Softwareanbieter zu verweisen – die Betreiberverantwortung bleibt beim Unternehmen. Eine fachlich fundierte Risikoanalyse wird damit zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Nur wer konkrete Gefahren kennt und absichert, kann rechtssicher agieren und zugleich die regulatorischen Vorgaben erfüllen.

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag der Aporisk GmbH erstellt und richtet sich an Betreiber von Apothekenbetrieben in Deutschland. Ziel ist die sachliche Information über haftungsrelevante Auswirkungen gesetzlicher Änderungen und die Bedeutung einer branchenspezifischen Risikovorsorge. Die Inhalte wurden redaktionell unabhängig erstellt, analysieren aktuelle Entwicklungen und basieren auf öffentlich zugänglichen regulatorischen Vorgaben. Aporisk versteht sich als neutraler Informationsmittler mit Fokus auf Risiko- und Versicherungsanalyse für das Apothekenwesen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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